Du bist nicht angemeldet.

flacki

Kopfstützen-Einbauer

  • »flacki« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 660

Wohnort: Werdohl

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 POP 650

M K
-
F C 1 2 6
M K
-
F L 1 2 6
  • Private Nachricht senden

5

Montag, 7. Februar 2011, 18:23

Das hört sich doch gut an. Das ist doch ausbaufähig :bier:
Signatur von »flacki«

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers flacki, verfasst am Montag, 7. Februar 2011, 18:23 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Jürgen Illtz

unregistriert

4

Sonntag, 6. Februar 2011, 20:47

Nee, du musst nur 3,5 % Co einhalten! Nicht 2,5 %
Hast ja Abgasverhalten nicht nachgewiesen, daher musst du nur das absolut notwendige einhalten!

Wikipedia:

Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator [Bearbeiten]

* Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jürgen Illtz« (6. Februar 2011, 20:50)

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Jürgen Illtz, verfasst am Sonntag, 6. Februar 2011, 20:47 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


flacki

Kopfstützen-Einbauer

  • »flacki« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 660

Wohnort: Werdohl

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 POP 650

M K
-
F C 1 2 6
M K
-
F L 1 2 6
  • Private Nachricht senden

3

Sonntag, 6. Februar 2011, 20:24

Ja, eintragen ist klar, aber ich bin ja nicht an strenge Abgaswerte gebunden, oder?
Signatur von »flacki«

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers flacki, verfasst am Sonntag, 6. Februar 2011, 20:24 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Jürgen Illtz

unregistriert

2

Sonntag, 6. Februar 2011, 20:12

RE: Rechtliches bei Sondergenehmigung

Bei den Abgaswerten musst du 2, 5 % CO einhalten so weit ich weis!
Du musst trotzdem jeden Umbau wie vergaser oder Bremse eintragen lassen!

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers Jürgen Illtz, verfasst am Sonntag, 6. Februar 2011, 20:12 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


flacki

Kopfstützen-Einbauer

  • »flacki« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 660

Wohnort: Werdohl

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 POP 650

M K
-
F C 1 2 6
M K
-
F L 1 2 6
  • Private Nachricht senden

1

Sonntag, 6. Februar 2011, 19:40

Rechtliches bei Sondergenehmigung

Mal eine ganz saudumme Frage: Mein 93er ist ja mit einer Sondergenehmigung nach § 70 zugelassen worden ( Abgasverhalten nicht nachgewiesen).
Kann ich jetzt eigentlich an Vergasern alles auf den Motor schrauben, was ich möchte? Gelten eigentlich irgendwelche Werte, die der 93er jetzt trotz Ausnahme noch erfüllen muss? Oder kann ich z.B einen 40er Weber draufstöpseln?
Wer kann zu dieser Sache was sagen?

Genauso verhält es sich mit der Bremsanlage: da steht, dass sie die Rili. XXXX nicht erfüllt. Da für gab es eine Ausnahmegenehmigung. Da könnte ich doch jetzt eine Scheibenbremsanlage verbauen, oder?
Signatur von »flacki«

Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt lediglich die Meinung des Benutzers flacki, verfasst am Sonntag, 6. Februar 2011, 19:40 Uhr wieder,
nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.


Counter:

Besucher heute: 60 324 | Besucher gestern: 32 269 | Besucher gesamt: 39 374 356 | Besucher Tagesrekord: 193 986 |

Alter (in Tagen): 6 708,82 | Gezählt seit: 15. November 2005, 01:01