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Weitergeleitet von »H-Kennzeichen«

Samstag, 21. Juli 2012, 23:54

Kurzbeschreibung

Das „Oldtimerkennzeichen“ (auch H-Kennzeichen genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).

Artikel

Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.

Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.

Lexikon 4.1.5, entwickelt von www.viecode.com