Ich hatte mich beim örtlichen Strassenverkehrsamt erkundigt, wie es sich mit der
Zulassung vom 126er verhält wegen der Schadstoffeinstufung und welche Bedingungen es gibt.
Folgend nun mein Emailverlauf. Amt sagt also, es gibt keine Probleme bei der
Zulassung jüngerer 126 (zB. Bj. 1997). Aber das kann doch so nicht oder? Oder ist nicht das Amt das Problem sondern der TÜV? 'Danke für eure Info!
Hier der Emailverlauf:
Guten Tag!
Ich beabsichtige einen älteren aber begehrten
Fiat 126 zu kaufen. Es gibt allerdings unterschiedliche Meinungen zur
Zulassung.
Demnach ist eine
Zulassung nur bis zum Baujahr 1992 möglich, da angeblich ab 1.1.1993 die Fahrzeuge mindestens die Euro 1 Einstufung benötigen, was beim
Fiat 126 nicht der Fall ist, da ungeregelter Katalysator.
Können Sie mir bitte dazu eine Auskunft per Email geben?
Vielen Dank für die Hilfe!
Sehr geehrter Herr ,
sofern das Fahrzeug in den letzten sieben Jahren in Deutschland zugelassen war bzw. ist, kann das Fahrzeug mit den gängigen Unterlagen (ZB I, ZB II, Personalausweis, Bankverbindung, EVB-Nummer und eine gültige HU) zugelassen werden. Sollte das Fahrzeug in den letzten sieben Jahren nicht in Deutschland zugelassen gewesen sein, so müssen Sie das Fahrzeug zusätzlich zwecks Abnahme gemäß § 21 StVZO beim TÜV vorführen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat
im Auftrag
Guten Morgen Herr !
Besten Dank für die schnelle Antwort!
Das Fahrzeug war in Italien zugelassen.
Aber wie verhält es sich mit der
Zulassung hinsichtlich der Schadstoffklasse? Spielt dies tatsächlich keine Rolle und ich muss das Fahrzeug nur beim TÜV zur Vollabnahme vorführen?
Beispiel: kann ich ein Fahrzeug Bj. 1995 ohne Schadstoffklasse (also Klasse unbekannt und NICHT Euro 1,2,3...) in Deutschland zulassen?
Wenn nicht, wo liegt hier die Grenze? Also bis zu welchem Baujahr spielt die Schadstoffklasse keine Rolle?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Sehr geehrter Herr ,
hinsichtlich der Schadstoffklasse gibt es keine Zulassungsbeschränkung
Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat