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ronin, verfasst am Mittwoch, 13. Februar 2008, 12:59 Uhr wieder,
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chribes, verfasst am Dienstag, 12. Februar 2008, 14:39 Uhr wieder,
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danmi, verfasst am Mittwoch, 23. Januar 2008, 15:00 Uhr wieder,
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chribes, verfasst am Mittwoch, 23. Januar 2008, 12:28 Uhr wieder,
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Filou, verfasst am Mittwoch, 23. Januar 2008, 11:00 Uhr wieder,
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chribes, verfasst am Dienstag, 22. Januar 2008, 19:23 Uhr wieder,
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Zitat
zitat:
ich habe eine idee ich mite ein grouses platz, wir bauen eine ren strecke da zu, und alle Fiat hobby fahrer, immer im sommer auf urlaub kommen nach polen zu gefharen
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moormarx, verfasst am Montag, 14. Januar 2008, 16:36 Uhr wieder,
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Zitat
Original von danmi
hab mir mal genauer durchgelesen!wie kann man für eine ausnahmegenehmigung bis zu 1000 euro verlangen,die dann nur ein jahr gültig ist!wer soll das denn jedes jahr bezahlen?bin ich ja froh,das ich auf dem "land" wohne!
gibt doch in den grossstädten mehr als genug fälle,die sich mal grad so ein auto leisten können!was machen die denn dann?auto verkaufen,das natürlich ohne plakette keiner mehr kauft und dann arbeitlos werden,weil man nicht mehr zur arbeit kommt!und wer bezahlts mal wieder?wir steuerzahler!aber wir haben es ja!kommt eben wieder ne neue steuer!irgentwas was mit klimaschutz zu tun hat,damit unsere lieben politiker ihr gewissen beruhigen können,sower die sowas überhaupt kennen!
geht mir echt der hut hoch bei soner sch.........!!!!
immer auf die kleinen!!!!!!!!!!!!
auswandern sollten wir alle!
https://umwelt-plakette.de/ausnahmeregel…v6nurj1sqfdtoc1
Zitat
Es fallen Gebühren in Höhe von 5 bis zu 75 Euro an.
Anwohnerinnen und Anwohner, die die Ãœbergangsregelung in Anspruch nehmen, zahlen 5 Euro.
Wenn Sie beispielsweise aus gewerblichen Gründen die Ausnahmegenehmigung beantragen sind es 75 Euro.
Bitte beachten Sie:
Auch wenn wir Ihren Antrag ablehnen fallen drei Viertel dieser Gebühren an. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie vorab über die beabsichtigte Ablehnung. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Sache kostenfrei auf sich beruhen lassen oder auf den gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheid bestehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »wolf_adrian« (14. Januar 2008, 16:16)
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wolf_adrian, verfasst am Montag, 14. Januar 2008, 16:15 Uhr wieder,
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danmi, verfasst am Montag, 14. Januar 2008, 15:33 Uhr wieder,
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Horst, verfasst am Sonntag, 13. Januar 2008, 22:52 Uhr wieder,
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wolf_adrian, verfasst am Sonntag, 13. Januar 2008, 22:17 Uhr wieder,
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mattes1965, verfasst am Sonntag, 13. Januar 2008, 21:42 Uhr wieder,
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Filou, verfasst am Sonntag, 13. Januar 2008, 19:32 Uhr wieder,
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