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Schrengisch

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19

Freitag, 3. Januar 2014, 21:42

Gratuliere! Warte aber bis heute noch auf den Scan :spass:
Signatur von »Schrengisch« ... der durch den Deckel schraubt...

vormals "Der Direktor"
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!! (in Bezug auf die Zulassung eines ELX in D) :-)
Ich mag einfach kleine Autos, weil sie größer sind, als die glauben, die keines haben! :thumbsup:

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männchen

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18

Freitag, 3. Januar 2014, 20:41

Ja Super ,willkommen im Club der zugelassenen ELX :thumbsup:
»männchen« hat folgende Datei angehängt:
  • meine 3375.jpg (88,52 kB - 20 mal heruntergeladen - zuletzt: 20. Januar 2014, 17:47)
Signatur von »männchen« Ich bin so wie ich bin ,
die einen kennen mich ,
die anderen können mich... :-)

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luthegard

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17

Freitag, 3. Januar 2014, 20:35

wunder gibt es immer wieder

Der letzte Beitrag von mir ist ja schon eine ganze weile her und es hatt sich auch viel getan in der Zeit.
Wir haben unseren kleinen tatsächlich diesen Sommer zugelassen bekommen und wer hätte es gedacht zum Schluss war alles ganz einfach und
vielleicht gibt unser Fall auch anderen ELX besitzern die Kraft diesen Behördenirrsinn durchzustehen.
Ich darf zitieren:
"Eine Ausnahme für die im Gutachten des TÜV-NORD benannte Abweichung vom § 47 (8a)
StVZO – Abgasverhalten wird nicht erteilt. Sie ist aus unserer Sicht
nicht erforderlich
, da das Fahrzeug bereits vor seiner Zulassung in
Deutschland in einem Mitgliedstaat der EU erstmals
zugelassen wurde. Im Ãœbrigen mussten Fahrzeuge mit der
Schlüsselnummer 0403 bis spätestens 31.08.1997 erstmals in Verkehr
gekommen sein."

Der Rest war dann nur noch Bürokratiegeplänkel und seit her sind wir stolze Besitzer
eines Zugelassenen 126 ELX und haben viel Spass mit dem kleinen.

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Schrengisch

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16

Donnerstag, 18. Juli 2013, 21:11

Also da is aber ein großes Durcheinander im Gange. Scan mal den Brief ein und schick mir das mal per PN, dann guck ich mir dat mal an
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Jaroslaw

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Donnerstag, 18. Juli 2013, 18:07

also die ausnahmegenehmigung wird einmal erteilt sollte die im schein stehen ist alles super, es seidenn da steh drinnen das die nur unter bestimmten vorraussetzungen gilt, (z.b. nur in einem bestimmten kreis, Zeitlich begrenzt, oder sowas) mir wollten die zuerst reinschreiben das ich das auto innerhalt eines jehren nicht verkaufen/ummelden darf, bin aber drum rumgekommen.

nimm dir mal den leiter des Strassenverkehrsamtes und klär das mit ihm haste zufällig ein foto oder sowas, damit man sehen kann was da genau drinnen steht?

aus welchem kreis kommst du?? verstehe nicht wieso die den schein behalten hat? das wäre das richtige für mich, da gebe es ärger da wäre ich geplatzt.´
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Donnerstag, 18. Juli 2013, 16:49

Du hast doch schon den deutschen Brief?

Dann soll sie den auch gefälligst anmelden. Mehr willst du doch gar nicht.

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luthegard

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13

Donnerstag, 18. Juli 2013, 16:35

Vielen Dank für die Hilfe – das klingt zumindest machbar. Noch eine
Frage: Nun ist nicht nur die Fernweitenregulierung sondern auch die
Abgasnorm betroffen. Das hat die Frau auf der Zulassungsstelle zwar
nicht gesehen, aber meine Befürchtung ist dass der betreffende
Angestellte des Landesamtes durchaus den ganzen Bemerkungstext liest und
erkennt dass für beide Punkte keine Sondergenehmigung (obwohl in
Deutschland zugelassen und gefahren) ausgestellt wurde. Kann ich mich in
diesem Fall darauf berufen dass der Kleine ja schon deutsche Papiere
hat und es sich nicht um eine erstmalige Zulassung handelt? Oder stehe
ich vor einem Riesenproblem? Hat jemand damit Erfahrung? Wie gesagt: EZ
1999 mit U-Kat, Frische HU, CO Ausstoß laut Gutachten mit 204 im
Rahmen. Und ich habe von der Zulassungsstelle schon die Schilder
erhalten, sie hat dafür den zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung
undgestempelt auf ihrem Schreibtisch. Folglich ist ein Probieren bei
einer anderen Zulassungsstelle nicht mehr möglich.

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Zwergziege

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 22:38

Hy,

aber wenn er doch schon einen Deutschen Brief hat...mh...war er damit schon mal angemeldet?

Da bestätigt sich mal wieder,wie unterschiedlich Behörden entscheiden.

In meinem Fiat Cinquecento 700 von 1996 steht auch, das keine LWR vorhanden ist. Ausnahmegenehmigung vom Regbz.Schwaben erteilt.Ohne Auflagen auf Wiederruf erteilt.
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

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Schrengisch

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11

Mittwoch, 17. Juli 2013, 22:28

Wenn der Wagen eine Zulassung hat, kann sie doch jetzt nicht im Nachhinein verweigert werden! Also, da stimmt was nicht - is vielleicht irgendwo eine Info verschütt gegangen???
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Jaroslaw

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 22:20

Die Ausnahmegenehmigung trägt der Tüv-Prüfer bei der Vollabnahme ein und
das Strassenverkehrsamt erteilt diese (pro genehmigung 30Euro)



wollten die keine Ausnahmegenehmigung wegen der Abgase?

diese bekommste bei der Bezirksregierung
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9

Mittwoch, 17. Juli 2013, 22:18

Der TÜV schreibt normalerweise : Ausnahmegenehmigung erforderlich: Ausrichtung des Abblendlichtbündels entspricht nicht RREG76/756/EWG i.d.Fassung 84/8/EWG. Dies ist der Hinweis für die Zulassungsstelle, dass das KFz in diesem Punkt nicht mit der angesprochenen Richtlinie übereinstimmt. Hierfür wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt, die entweder die Zulassungsstelle selbst erteilt oder durch die zuständige nächste vorgesetzte Dienststelle (früher Bezirksregierung), in RLP heißt das jetzt ADD - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - einholt und dann gegen Gebühr erteilt. Ergo muß ja schon ein Hinweis im Fahrzeugbrief drinne stehen, oder wie kommen die da drauf? Auf Grund des absolut geringen Zuladungsgewichtes und - wie Nati schon schrieb - der Kofferraum vorne liegt, ist die Erteilung überhaupt kein Problem.
Edit Nachbrenner: Kosten werden mit der Zulassung erhoben, Mehrkosten ca. 50 €nen - also alles in allem machbar :thumbsup:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schrengisch« (17. Juli 2013, 22:19) aus folgendem Grund: v

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 18:50

Sollte sowas nicht im Brief vermerkt sein das er keine hat?



in manschen Briefen steht drin das eine drin ist ,wenn sie dann nicht da ist gibts diese probleme,dieses geht nur über die Ausnahmegenehmigung ,aber ist machbar und kein problem
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Mittwoch, 17. Juli 2013, 18:45

Sollte sowas nicht im Brief vermerkt sein das er keine hat?

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 18:40

Wofür wollen die das haben?


kann ja nur sein das der Tüv das bemängelt hat,ab 92 glaube pflicht ,manche schauen halt genau ,bei mir wars noch nie problem,habe Decke drüber gelegt :D ,da meine defeckt war,ich habe aber nix in den Papieren stehen :thumbsup:
Signatur von »männchen« Ich bin so wie ich bin ,
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Mittwoch, 17. Juli 2013, 18:31

Wofür wollen die das haben?
Du hast doch schon den deutschen Brief.

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 15:57

Briefkopie mit der Eintragung kannst Du von mir haben.
Signatur von »aat126«
Suche gut erhaltenen 126 BIS in GELB

nati

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3

Mittwoch, 17. Juli 2013, 12:56

vom arbeitsaufwand her war es so gut wie keiner, ich habe sie zusammen mit dem fahrzeugbrief beantragen müssen. von des kosten her: sie haben sich den stempel 80€ kosten lassen. für etwas, das unser auto garnicht braucht (kofferraum vorne, rückbank praktisch nicht nutzbar). aber gesetzt ist gesetz und deutschland liebt gesetze
Signatur von »nati« mein erster 126

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 11:49

Aber jetzt haben wir nach einem Besuch bei der Zulassungstelle das Problem, dass die für den kleinen gerne eine "Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung" haben wollen.
Schreib mal nati oder Jaroslaw an!
Signatur von »gruenspan« Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daher fahren.
Leonardo Da Vinci (1452- 1519)

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Mittwoch, 17. Juli 2013, 10:38

Hat jemand Erfahrung bei Ausnahmegenemigung

Hallo, eigentlich würde ich als frisch gebackener Maluch Besitzer ja viel lieber von vielen tollen Fahrten mit dem kleinen Berichten aber noch ist es leider nicht soweit. Wir, also ich und meine Freundin, haben uns einen kleinen Fiat 126p Maluch BJ 99 gekauft, mit neuem TÜV und deutschen Papieren. Aber jetzt haben wir nach einem Besuch bei der Zulassungstelle das Problem, dass die für den kleinen gerne eine "Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung" haben wollen. Daher wollte ich mal Fragen ob jemand Erfahrung damit hat und mir sagen kann ob das Probleme macht und wieviel Arbeits- und Geldaufwand da auf uns zu kommt?

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